Mit Rezept: Bei diabetischem Fußsyndrom und bestimmten Nervenschädigungen verordnet der Arzt podologische Behandlung. Wir rechnen mit deiner Krankenkasse ab, du zahlst die gesetzliche Zuzahlung. Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden.
Ohne Rezept: Dann behandeln wir dich als Selbstzahler. Den Preis nennen wir dir vor der Behandlung, je nach Aufwand.